Basis einer jeden Beratung ist Vertrauen
Unser erster persönlicher Kontakt besteht immer aus einem Erstgespräch. Sinn und Zweck dieses Erstgesprächs ist es herauszufinden, mit welchem Anliegen Sie zu mir kommen und ob wir als Klient und Therapeut zueinander passen. Ferner klären wir Fragen zur Beratungsmethode und den zeitlichen Verlauf der Beratung. Am Ende des Erstgesprächs sollen Sie so gut informiert sein, dass Sie ihre nächsten Schritte planen können.
Kosten
Als Selbstzahler erlangen weder Krankenkassen noch sonstige öffentliche Stellen oder Versicherungen Kenntnis über ihren Besuch bei mir.
Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten nicht. Dennoch können Sie bei ihrer Versicherung nachfragen, da einige gesetzliche Versicherer sich mittlerweile beteiligen und Heilpraktiker für Psychotherapie in ihren Leistungskatalog mit aufgenommen haben.
Das Leistungsspektrum der Privaten Krankenkassen ergibt sich aus deren Leistungskatalogen.
Wichtig
Üblich ist die Bezahlung in bar am Ende einer Sitzung. Selbstverständlich erhalten Sie von mir über den gezahlten Betrag eine Quittung. Natürlich können Sie auch gerne mit Karte bezahlen:
Nach §4 Nr. 14 UStG sind diese Behandlungs-Kosten eines Heilpraktikers für Psychotherapie von der Umsatzsteuer befreit.
Abends? Wochenende?
Bei einem Beginn der Therapiestunde nach 19 Uhr nehme ich einen Aufschlag von 20€ pro Stunde – sollten Sie Termine am Wochenende (Samstag oder Sonntag) wünschen, wird ein Aufschlag von 50% zum normalen Stunden-Honorar fällig.
Finanzierung? Ratenzahlung?
Ich arbeite sehr vertrauensvoll mit einem Abrechnungsservice zusammen, der ebenso wie ich den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Schweigepflicht unterliegt.
Selbstverständlich werden dort sämtliche Informationen streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Mit Hilfe dieses Abrechnungsservices kann ich Ihnen auch eine Ratenzahlung Ihrer Behandlungskosten anbieten.
Sie können innerhalb von sechs Monatsraten die Behandlungssumme ohne Zinsen zahlen oder – zu einem marktüblichen Zinssatz von 9,9% – die Rückzahlung auf maximal 24 Monate verteilen. Der Mindestbetrag für eine Monatsrate beträgt 50€.
Behandlungskosten als "außergewöhnliche Belastungen" steuerlich geltend machen
Die Behandlungskosten bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie können steuerrechtlich zu berücksichtigende, außergewöhnliche Belastungen sein.
Maßgeblich für die steuerliche Anerkennung ist als gesetzliche Grundlage §33 Einkommensteuergesetz (EStG). Nach § 64 Abs. 1 Nr. 2. b) EStDV in der Fassung vom 25.07.2014 gilt:
Den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall hat der Steuerpflichtige zu erbringen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des MDK für eine psychotherapeutische Behandlung. Als Nachweis von Krankheitskosten einer psychotherapeutischen Behandlung wird das amtsärztliche Gutachten im Voraus verlangt.
(Schmidt – Loschelder, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage München 2014, Rdnr. 34 zu § 33)
Als Heilpraktiker für Psychotherapie muss ich Ihnen deshalb bereits nach dem Erstgespräch und vor Beginn der Therapie empfehlen, sich an das zuständige Gesundheitsamt zu wenden, um die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt zu erhalten, falls die Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen in Betracht kommt.
Zu diesem Zweck bekommen Sie von mir ein Dokument zur Vorlage beim Gesundheitsamt, aus dem die Verdachtsdiagnose und die geplante Behandlung mit dem Therapieziel hervorgeht.