Vorteil 1: Therapiefreiheit

Alle Kassentherapeutinnen und Kassentherapeuten sind auf Grund Ihrer vertraglichen Gestaltung mit den gesetzlichen Krankenkassen an bestimmte Therapieverfahren gebunden.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich diesen vertraglichen Einschränkungen nicht und bin daher in der Entscheidung der Behandlungsmethodik frei—zu Ihrem Vorteil.

Ergänzend zu den klassischen Verfahren kann ich daher für alle Klientinnen und Klienten ein individuell abgestimmtes und effektives Behandlungskonzept anbieten, unabhängig von vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen.

Vorteil 2: Keine lange Wartezeit auf den Beginn der Therapie

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind leider häufig überlaufen, die Wartelisten lang. Man benötigt viel Glück, um schnell einen Therapieplatz zu bekommen oder sehr viel Geduld beim Warten darauf.

Termine sind bei mir ohne lange Wartezeiten nach Dringlichkeit möglich und oft flexibel—je nach Ihren Möglichkeiten—einzurichten. Ein Vorteil, den Sie gerne nutzen können.

Vorteil 3: Vertraulichkeit

Wie auch alle anderen Berufe im Gesundheitswesen bin ich an die Schweigepflicht im Sinn von § 203 StGB und durch die Berufsordnung des Verbandes freier Psychotherapeuten gebunden. Das bedeutet, dass Ihre Daten und unsere Gespräche im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durch mich streng vertraulich behandelt werden.

Sollten Sie sich beispielsweise für den Staatsdienst bewerben, müssen Sie über etwaige psychotherapeutische Behandlungen in einer Klinik, beim Arzt oder beim Psychologischen Psychotherapeuten Auskunft geben. Zudem können sich Nachteile ergeben, wenn Sie als Kunde in eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung aufgenommen werden möchten.

Als Heilpraktiker für Psychotherapie ist meine Beratung oder Behandlung gegenüber Dritten (Versicherungen, Arbeitgeber, Behörden etc.)—zu Ihrem Vorteil—stets anonym.

Vorteil 4: Keine Anträge und Genehmigungen

Für eine Therapie oder Beratung bekommen Sie eine Privatrechnung von mir. Ich brauche deshalb weder bei Krankenkassen, Krankenversicherungen oder anderen Einrichtungen irgendwelche Anträge zu stellen, Gutachten zu schreiben, Diagnosen oder Diagnoseschlüssel über meine Klienten weitergeben. Ein weiterer Vorteil einer Beratung oder Therapie bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie.

Vorteil 5: Vertrag

Eine Absicherung der Beratung oder der Therapie ist—zum beiderseitigen Vorteil—über eine freie vertragliche Vereinbarung zu regeln.

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Und wie ist das mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen?

Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen.

Leistungen eines Heilpraktikers für Psychotherapie werden daher von diesen Versicherungen in der Regel leider nicht erstattet. Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei der Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern möglicherweise doch erstattet werden.

Bei den häufig vorkommenden sehr langen Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem niedergelassenen Therapeuten ist in Ausnahmefällen ein Antrag auf Kostenerstattung möglich.

Ein solcher Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Therapie gestellt werden und Sie sollten als Antragsteller folgendes nachweisen:

  1. Eine Überweisung oder besser eine Notwendigkeitsbescheinigung, in welcher ein Facharzt für Psychiatrie eine Diagnose nach ICD-10 stellt sowie einen Behandlungsbedarf bestätigt. Sinnvoll ist auch ein kurzes Gutachten bzw. ein Arztbrief aus dem hervorgeht, dass die Nichtbehandlung Ihrer Erkrankung zu einer Verschlimmerung der Beschwerden (und damit auch zu einem Kostenanstieg der Behandlung) führt.
  2. Einen Nachweis, dass Sie in den nächsten drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten bekommen. Als Nachweis erstellen Sie eine Liste mit Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Psychotherapeuten (mindestens drei an der Zahl) die Ihnen keinen Termin anbieten können, sowie dem Datum der Terminanfrage. Im Sinne des Gebotes einer humanen Krankenbehandlung sind mehr als drei vergebliche Behandlungsanfragen sowie Wartezeiten von mehr als drei Monaten nicht zumutbar.
  3. Einen Nachweis, dass die Möglichkeit eines unmittelbaren Therapiebeginns bei mir als Heilpraktiker für Psychotherapie möglich ist.

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für eine therapeutische Intervention übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Reichen Sie die genannten Nachweise zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 II SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein.

Da ein ärztlich bestätigter Behandlungsbedarf besteht, muss der Antrag durch die Kasse zügig (innerhalb drei Wochen) bearbeitet werden. In jedem Fall sollte der Antrag vor Therapiebeginn gestellt werden, da rückwirkend keine Erstattung erfolgt.

Wenn Sie nicht so lange warten wollen, bis Ihre Kasse entscheidet, können Sie alternativ die Therapie sofort beginnen und bis zur Kostenübernahme die Therapiesitzungen selbst bezahlen.

Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 EStG).

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Die Erstattung kann ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen

Diese werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.

Sofern die Krankenversicherung also die Erstattung von Heilpraktikerleistungen beinhaltet, ist folgendes zu beachten:

  • HeilpraktikerInnen haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.
  • Das heißt, der Klient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung nach dem GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
  • Diese Rechnung kann dann bei der Krankenversicherung zwecks Erstattung eingereicht werden.
  • Beihilfeberechtigte reichen die Rechnung zusätzlich bei ihrer Beihilfestelle ein.
  • Auf die Höhe der Erstattung hat der Heilpraktiker keinen Einfluss.

Bedenken Sie mögliche Auswirkungen einer krankenkassenfinanzierten Therapie

Überlegen Sie bitte, bevor Sie professionelle Hilfe suchen, ob Sie überhaupt eine von den Krankenkassen finanzierte Leistung beantragen oder einen Heilpraktiker für Psychotherapie lieber privat zahlen möchten!

Wenn Sie die Unterstützung in Form eines von der Krankenkasse finanzierten Psychotherapeuten in Anspruch nehmen wollen, so bedenken Sie bitte, dass die Krankenkasse eine Psychotherapie nur bezahlt, wenn der Therapeut Sie gegenüber der Krankenkasse auch als „psychisch krank“ definiert und Ihnen eine Diagnose wie bspw. Depression, Anpassungsstörung o.ä. gibt.

Möchten Sie nach einer solchen krankenkassenfinanzierten Psychotherapie

  • in eine private Krankenkasse wechseln oder
  • eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine Lebensversicherung (diese wird von den Banken zur Absicherung von größeren Krediten z.B. zur Existenzgründung verlangt) abschließen,

so müssen Sie damit rechnen, dass das für einige Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen Risikoaufschlägen oder gar nicht möglich sein wird. Das liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung häufig eine Gesundheitsprüfung machen (auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen). Darin wird auch danach gefragt, ob Sie in den letzten Jahren eine Psychotherapie gemacht haben oder ihnen eine entsprechende Therapie empfohlen wurde. Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten! Durch die Abrechnung einer kassenfinanzierten Psychotherapie gelangen diese Daten in die EDV Systeme der Versicherungen und bei einer falschen Angabe laufen Sie Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Wenn Sie die therapeutischen Sitzungen selbst bezahlen, darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie niemanden gegenüber offenbaren, dass Sie diese Hilfe in Anspruch genommen haben und Sie können bei einer Gesundheitsprüfung die Fragen nach einer Psychotherapie verneinen.